Neue Windräder dürfen in Bayern nur mit großem Abstand zu Siedlungen gebaut
werden. Das entschied der bayerische Verfassungsgerichtshof. Das Umweltbundesamt warnt bereits vor einem Aus der Energiewende.
Bayern dürfen Windkraftanlagen weiterhin nur zwei Kilometer entfernt von Siedlungen gebaut werden. Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof mehrere Klagen unter anderem
der Opposition zurück.
Die Richter argumentierten: Je niedriger neue Windräder sind, desto mehr können nach wie vor gebaut werden - auch wenn diese nicht so rentabel sind. Es sei aber nicht auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen, entschied das Gericht. Es komme allein darauf an, ob ein sinnvoller Anwendungsbereich für die Windkraft verbleibe - und da dürften Windkraftanlagen unter 200 Meter Höhe nicht außer Betracht bleiben.
Entscheidung bereits in Hessen
Bereits im vergangenen September wurde in Hessen der Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen höchstrichterlich geklärt. Neue Windräder dürfen in dem Bundesland nur dann gebaut werden, wenn sie mindestens 1000 Meter von der nächsten Siedlung entfernt stehen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte eine Klage eines Unternehmens ab, das einen geringeren Abstand durchsetzen wollte als es der im Jahr 2013 beschlossene Landesentwicklungsplan vorsieht. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Im Fall von Bayern hatte das Umweltbundesamt bereits die anderen Bundesländer gewarnt, ähnlich zu verfahren: Das Potenzial des Windkraftausbaus in Deutschland würde mit einem Mindestabstand von 2000 Metern zu Wohnbebauung "praktisch auf null" sinken, hat die Behörde errechnet. Die Energiewende wäre damit wohl am Ende.
Spiegel Online
1 reacties :
Es wäre doch sehr schön sein wenn die Energiewende zu Ende kam da diese Wende gar nicht nötig ist und sie nur politische Ziele hat und uns schweineviel geld kostet.
Een reactie posten